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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Markt Berchtesgaden

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Bürgermeister-Sprechstunde donnerstags von 18:00 bis 20:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
83471 Berchtesgaden

Postanschrift

Rathausplatz 1
83471 Berchtesgaden