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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Stadt Weilheim i.OB

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Admiral-Hipper-Str. 20
82362 Weilheim i.OB

Postanschrift

82360 Weilheim i.OB