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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Gemeinde Pettstadt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Dienstagnachmittag mit Terminvereinbarung

Hausanschrift

Kirchplatz 10
96175 Pettstadt

Postanschrift

Kirchplatz 10
96175 Pettstadt