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Für im Inland belegene Gebäude in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können erhöhte Abschreibungen bei den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
und
15:30 Uhr - 17:00 Uhrund
15:30 Uhr - 17:30 Uhr
Marienplatz 10
85098 Großmehring
Postfach 9
85096 Großmehring