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Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.

Für Sie zuständig

Gemeinde Oy-Mittelberg - Bauamt

Gemeinde Oy-Mittelberg

Gemeinde Oy-Mittelberg

Hausanschrift

Hauptstr. 12
87466 Oy-Mittelberg

Postanschrift

Hauptstr. 12

87466 Oy-Mittelberg

Telefon

+49 8366 9842-0

Bauhof

Gemeinde Oy-Mittelberg

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Hauptstraße 34
87466 Oy-Mittelberg

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Hauptstraße 34

87466 Oy-Mittelberg

Kläranlage

Gemeinde Oy-Mittelberg

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Maria-Rainer Straße
87466 Oy-Mittelberg

Postanschrift

Maria-Rainer Straße

87466 Oy-Mittelberg

Telefon

+49 8366 1299

Leistungsdetails

Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.

Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

Stand: 28.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr