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Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Karlsplatz A 12
86633 Neuburg a.d.Donau
Postfach 1740
86622 Neuburg a.d.Donau