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Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

Markt Neunkirchen a.Brand

Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Innerer Markt 1
91077 Neunkirchen a. Brand

Postanschrift

Postfach 5
91075 Neunkirchen a. Brand