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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Gemeinde Schnelldorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag nachmittag nur nach Vereinbarung!

Hausanschrift

Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf

Postanschrift

Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf