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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Stadt Amorbach

Öffnungszeiten

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Fr
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Kellereigasse 1
63916 Amorbach

Postanschrift

Postfach 1280
63913 Amorbach