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Marktfestsetzung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Thiersheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do
7:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:15 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 2
95707 Thiersheim

Postanschrift

Postfach 30
95707 Thiersheim