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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Moos

Hausanschrift

Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1
94554 Moos

Postanschrift

Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1

94554 Moos

Telefon

+49 9938 9502-0

Webseite

www.vg-moos.de

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales