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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Markt Neuhaus a.d.Pegnitz

Markt Neuhaus a.d.Pegnitz

Hausanschrift

Unterer Markt 9
91284 Neuhaus a.d.Pegnitz

Postanschrift

Unterer Markt 9

91284 Neuhaus a.d.Pegnitz

Telefon

+49 9156 9291-0

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales