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Konzessionsabgabe; Zahlung

Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.

Große Kreisstadt Neu-Ulm

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 13:00 Uhr
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Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Montags und Freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Hausanschrift

Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Postanschrift

Postfach 2040
89210 Neu-Ulm