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Konzessionsabgabe; Zahlung

Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.

Gemeinde Kirchdorf a.d.Amper

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper

Postanschrift

Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper