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Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung

Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.

Für Sie zuständig

Gemeinde Kirchroth

Hausanschrift

Regensburger Str. 22
94356 Kirchroth

Postanschrift

Regensburger Str. 22

94356 Kirchroth

Telefon

+49 9428 9410-0

Webseite

www.kirchroth.de

Leistungsdetails

Nähere Informationen über die Tarife und Haltestellen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.

Stand: 17.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr