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Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Stadt Weismain

Öffnungszeiten

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Allgemein

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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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96260 Weismain

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96258 Weismain