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Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.

Gemeinde Weichs

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Frühlingstr. 11
85258 Weichs

Postanschrift

Frühlingstr. 11
85258 Weichs