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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen

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