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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Gemeinde Nersingen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
89278 Nersingen

Postanschrift

Rathausplatz 1
89278 Nersingen