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Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil.
und
13:00 Uhr - 16:30 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 UhrNachmittagstermine außerhalb der Öffnungszeiten im Sonderfall nach Absprache möglich
Marktplatz 2
95497 Goldkronach
Postfach 27
95497 Goldkronach