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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Wohnraumförderung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

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85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm