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Testament und Erbvertrag; Hinterlegung zur amtlichen Verwahrung

Testamente und Erbverträge können beim Amtsgericht - Nachlassgericht - in amtliche Verwahrung gegeben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese im Erbfall gefunden werden und vor Fälschung oder Beschädigung geschützt sind.

Amtsgericht Ebersberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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