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Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Lichtenfels

Hausanschrift

Kronacher Straße 32
96215 Lichtenfels

Postanschrift

Postfach 1105

96201 Lichtenfels

Telefon

+49 9571 9520-0

Polizeipräsidium Oberfranken

Hausanschrift

Ludwig-Thoma-Straße 4
95447 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 100261

95402 Bayreuth

Telefon

+49 921 506-0

Polizeistation Bad Staffelstein

Hausanschrift

Bamberger Straße 27
96231 Bad Staffelstein

Postanschrift

Bamberger Straße 27

96231 Bad Staffelstein

Telefon

+49 9573 2223-0

Leistungsdetails

Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.

Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.

Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

  • Gewalt gegen Frauen; Polizeiliche Beratung
    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Stand: 03.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration