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Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

Gemeinde Schwindegg

20 Hoch- und Tiefbau, öffentliche Einrichtungen, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Umweltschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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