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Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

Gemeinde Nersingen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
89278 Nersingen

Postanschrift

Rathausplatz 1
89278 Nersingen