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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden

Hausanschrift

Am Rathaus 1
94239 Ruhmannsfelden

Postanschrift

Postfach 65

94235 Ruhmannsfelden

Telefon

+49 9929 9401-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales