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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Stadt Neustadt a.d.Waldnaab

Stadt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Stadtplatz 2-4
92660 Neustadt a.d.Waldnaab

Postanschrift

Postfach 1210

92657 Neustadt a.d.Waldnaab

Telefon

+49 9602 9434-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales