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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Stadt Mühldorf a.Inn - Sg. 21 - Kinderbetreuung, Schulen, Jugend

Stadt Mühldorf a.Inn

Hausanschrift

Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a.Inn

Postanschrift

Stadtplatz 21

84453 Mühldorf a.Inn

Telefon

+49 8631 612-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales