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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
und
13:00 Uhr - 16:30 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 UhrNachmittagstermine außerhalb der Öffnungszeiten im Sonderfall nach Absprache möglich
Marktplatz 2
95497 Goldkronach
Postfach 27
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