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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Gemeinde Unterwössen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 1
83246 Unterwössen

Postanschrift

Postfach 1150
83243 Unterwössen