Logo Bayernportal

Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Amtsgericht Hof

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Öffnungszeiten des Bürgerservice Justiz

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

sowie nach telefonischer Absprache unter der Telefonnummer: 09281 / 600-421

 

Für Eilsachen (Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen, Kontoschutzanträge etc.) besteht darüber hinaus auch noch die Möglichkeit der Terminsabsprache.

Hausanschrift

Berliner Platz 1
95030 Hof

Postanschrift

Postfach 1149
95010 Hof