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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Markt Heimenkirch

Standesamt

Öffnungszeiten

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Am 1. Donnerstag des Monats nachmittags von 14:00 - 18:00 Uhr geöffnet

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88178 Heimenkirch

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Lindauer Str. 2
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