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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Ansprechpartner - Markt Heimenkirch

Standesamt

  • Zu finden in
    Markt Heimenkirch (Zimmer: 16)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Standesamt

      Mo
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Fr
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
      Jeden 1. Donnerstag im Monat 14.00 bis 18.00 Uhr
Anzahl: 1