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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ludwigstr. 62
84524 Neuötting
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