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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhrund
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Rathausplatz 1
86836 Graben
Rathausplatz 1
86836 Graben