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Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 1
96160 Geiselwind
Postfach 63
96160 Geiselwind