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Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung

Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

Stadt Hersbruck

Öffnungszeiten

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Unterer Markt 1
91217 Hersbruck

Postanschrift

Postfach 540
91214 Hersbruck