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Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung

Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg

Sachgebiet 11, Hauptverwaltung und Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Mittwochs nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Weißbergstraße 2a
96170 Priesendorf

Postanschrift

Am Schloß 6
96170 Lisberg