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Zweckentfremdung von Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung

Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Heinrich-Sinz-Str. 14 u. 16
89335 Ichenhausen

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Postfach 1
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