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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
12:00 Uhr - 13:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Hauptstr. 4
84544 Aschau a.Inn
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84544 Aschau a.Inn