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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar

Sozial- / Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Gerne können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem jeweiligen Sachbearbeiter Termine vereinbart werden.

Hausanschrift

Am Kellerberg 2a
84109 Wörth a.d.Isar

Postanschrift

Am Kellerberg 2a
84109 Wörth a.d.Isar