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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
14:00 Uhr - 17:45 Uhr
Wendelsteinstr. 7
85591 Vaterstetten
Postfach 1109
85587 Vaterstetten