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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Gemeinde Kleinrinderfeld

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Öffnungszeit der Gemeindebibliothek: Freitag von 16:00 Uhr bis 18.00 Uhr

Hausanschrift

Pfarrer-Walter-Straße 4
97271 Kleinrinderfeld

Anfahrt/Parkplätze: Jahnstraße

Postanschrift

Pfarrer-Walter-Straße 4
97271 Kleinrinderfeld