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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Gemeinde Tutzing

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Aktuelle Öffnungszeiten: www.tutzing.de

Hausanschrift

Kirchenstraße 9
82327 Tutzing

Postanschrift

Kirchenstraße 9
82327 Tutzing