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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Gemeinde Chieming

Sachgebiet 13 - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung / Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstraße 20
83339 Chieming

Postanschrift

Hauptstraße 20
83339 Chieming