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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Stadt Hersbruck

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Unterer Markt 1
91217 Hersbruck

Postanschrift

Postfach 540
91214 Hersbruck