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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Rathausplatz 1
86938 Schondorf a.Ammersee

Postanschrift

Rathausplatz 1
86938 Schondorf am Ammersee