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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Gemeinde Pommersfelden

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

17:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 11
96178 Pommersfelden

Postanschrift

Hauptstr. 11
96178 Pommersfelden