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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kirchplatz 11
82398 Polling
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