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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar

Sozial- / Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
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Gerne können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem jeweiligen Sachbearbeiter Termine vereinbart werden.

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Am Kellerberg 2a
84109 Wörth a.d.Isar

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84109 Wörth a.d.Isar